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Pflichtstunden für den praktischen Unterricht
Mindestausbildung Praxis in den Klassen A1, A, B, C1, C1E, C, CE
Bevor mit den Sonderfahrten begonnen werden darf, muß die Grundausbildung so gut wie abgeschlossen sein.
Die Anzahl der dafür benötigten Fahrstunden, hängt vom Lernfortschritt des einzelnen Schülers ab.

Anzahl der benötigten Sonderfahrten:

Führerscheinklasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Beleuchtungsfahrten
A1, A, B 5 4 3
A1 auf A
A auf A direkt
3 2 1
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
3 1 1
B auf C
C auf CE
5 2 3

Führerscheinklasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Beleuchtungsfahrten
C1 und C1E
gemeinsamer Erwerb
4 2 2
Zug: 3 1 2
Solo: 1 1 0

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Josef Stahl