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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber die Klasse B besitzt, d. h. einen entsprechenden Führerschein in Händen hält, oder zumindest die theoretische und praktische Prüfung für die Klasse B bestanden hat.
Die Prüfungen für die Klasse B und die höhere Klasse können nacheinander in einem Termin absolviert werden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse E darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt, d. h. einen entsprechenden Führerschein in Händen hält, oder zumindest die theoretische und praktische Prüfung für die Klasse des Zugfahrzeugs bestanden hat.
Auch hier können die Pr¨fungen nacheinander in einem Termin absolviert werden.


Klassen neu Beschreibung entsprechender Vorbesitz
A Motorradklasse keinen
A1 Motorradklasse keinen
B PKW bis 3,5t mit Anhänger B
B PKW bis 3,5t keinen
BE Leichtkraftrad keinen
M Leichtkraftrad keinen
T Klasse der Land- und Forstwirtschaft keinen
L Klasse der Land- und Forstwirtschaft keinen
C1 LKW Klasse B
C LKW Klasse B
C1E LKW Klasse mit Anhänger C1
CE LKW Klasse mit Anhänger C
D1 Kom Klasse B
D Kom Klasse B
D1E Kom Klasse mit Anhänger D1
DE Kom Klasse mit Anhänger D

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Josef Stahl