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§136-156 Vorschriftzeichen
Vorschriftzeichen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
136 Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt 10 ?    
137 Bei verengter Fahrbahn (Zeichen 208) dem Gegenverkehr Vorrang nicht gewährt  5 ?    
137.1 - mit Gefährdung  10 ?    
137.2 - mit Sachbeschädigung 20 ?    
138 Die durch Vorschriftzeichen (Zeichen 209, 211, 214. 222) vorgeschriebene Fahrtrichtung oder Vorbeifahrt nicht befolgt

10 ?

   
138.1 - mit Gefährdung  15 ?    
138.2 - mit Sachbeschädigung  25 ?    
139 Die durch durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt      
139.1 als Kfz-Führer 20 ?    
139.2 als Radfahrer 15 ?    
139.2.1 - mit Behinderung 20 ?    
139.2.2 - mit Gefährdung 25 ?  
139.2.3 - mit Sachbeschädigung  30 ?    
140 Als anderer Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig Radweg (Zeichen 237) oder einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 239, 240, 241) benutzt oder als anderer Fahrzeugführer Fahrradstraße (Zeichen 244) vorschriftswidrig benutzt  10 ?    
141 Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet      
141.1 mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art 20 ?    
141.2 mit anderen Kraftfahrzeugen  15 ?    
141.3 als Radfahrer  10 ?    
141.3.1 - mit Behinderung  15 ?    
141.3.2 - mit Gefährdung  20 ?    
141.3.3 - mit Sachbeschädigung 25 ?    
142 Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet  20 ?    
143 Als Radfahrer Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet  15 ?    
143.1 - mit Behinderung  20 ?    
143.2 - mit Gefährdung  25 ?    
143.3 - mit Sachbeschädigung  30 ?    
144 In einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 239, 242, 243 oder 250 gesperrt war, geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)  30 ?    
144.1 - mit Behinderung  35 ?    
144.2 länger als 3 Stunden 35 ?    
145 Als Radfahrer oder Führer eines motorisierten Zweiradfahrzeugs auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg auf einen Fußgänger nicht Rücksicht genommen 10 ?    
145.1 - mit Behinderung 15 ?    
145.2 - mit Gefährdung 20 ?    
145.3 - mit Sachbeschädigung 25 ?    
146 Bei zugelassenem Fahrzeugverkehr in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) 15 ?    
147 Als Nichtberechtigter Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs (Zeichen 245) oder für Taxen (Zeichen 245 mit Zusatzschild) benutzt 15 ?    
147.1 - mit Behinderung 35 ?    
148 Wendeverbot (Zeichen 272) nicht beachtet 20 ?    
149 Vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu einem vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten 25 ?    
150 Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet 50 ?

3 Punkte

  Haltgebot-A
Rotlicht-B
151 Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet      
151.1 bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild) 40 ?

1 Punkt

  B
151.2 bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr 50 ?

1 Punkt

  B
152 Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren 100 ?

3 Punkte

  B
152.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269 250 ?

3 Punkte

1 Monat B
153 Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt 40 ?

1 Punkt

  B
154 An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten 10 ?    
155 Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296 überquert oder überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken) 10 ?    
155.1 - mit Sachbeschädigung 35 ?    
155.2 und dabei überholt 30 ?    
155.3 und dabei nach links abgebogen oder gewendet 30 ?    
155.3.1 - mit Gefährdung 35 ?    
156 Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt 25 ?    
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§157-162 Richtzeichen
Richtzeichen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
157 Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326)      
157.1 Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten (soweit nicht von Nummer 11 erfasst)  15 ?    
157.2 Fußgänger behindert  15 ?    
158 Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) einen Fußgänger gefährdet 40 ?

1 Punkt

  B
159 In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

10 ?

   
159.1 - mit Behinderung  15 ?    
159.2 länger als 3 Stunden  20 ?    
159.2.1 - mit Behinderung 30 ?    
159a In einem Tunnel (Zeichen 327) Abblendlicht nicht benutzt 10 ?    
159a.1 - mit Gefährdung 15 ?    
159a.2 - mit Sachbeschädigung 35 ?    
159b In einem Tunnel (Zeichen 327) gewendet 40 ?

1 Punkt

 
159c In einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328) unberechtigt      
159c.1 - gehalten  20 ?    
159c.2 - geparkt 25 ?    
160 Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt 30 ?    
161 Als Führer eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder eines Zuges von mehr als 7 m Länge den linken von mindestens 3 in einer Richtung verlaufenden Fahrstreifen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft vorschriftswidrig benutzt  15 ?    
161.1 - mit Behinderung  20 ?    
162 Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt und dadurch einen anderen gefährdet  40 ?

1 Punkt

  B
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§163 Verkehrseinrichtungen
Verkehrseinrichtungen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
163 Durch Absperrgerät abgesperrte Straßenfläche befahren 5 ?    
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§164-165 Andere verkehrsrechtliche Anordnungen
Andere verkehrsrechtliche Anordnungen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
164 Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekannt gemacht wurde, zuwidergehandelt 40 ?

1 Punkt

  B
165 Mit Arbeiten begonnen, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtzeichenanlagen nicht bedient  75 ?

1 Punkt

  B
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§166-167 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
166 Vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt 40 ?

1 Punkt

  B
167 Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt  10 ?    
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Fahrerlaubnis-Verordnung

§168 Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen
Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
168 Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10 ?    
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§169 Einschränkung der Fahrerlaubnis
Einschränkung der Fahrerlaubnis

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
169 Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen 25 ?    
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§170 Ablieferung und Vorlage des Führerscheins
Ablieferung und Vorlage des Führerscheins

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
170 Einer Pflicht zur Ablieferung oder zur Vorlage eines Führerscheins nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen 25 ?    
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§171-172 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
171 Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einen oder mehrere Fahrgäste in einem in § 48 Abs. 1 FeV genannten Fahrzeug befördert 75 ?

3 Punkte

  A
172 Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Abs. 1 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß  75 ?

3 Punkte

  A

Trotz Sorgfältiger Prüfung der hier nachzulesenden Inhalte, distanzieren wir uns über die Aktualität sowie die Gültigkeit.

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Josef Stahl