| §173 Ortskenntnisse bei Fahrgastbeförderung |
Ortskenntnisse bei Fahrgastbeförderung
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 173
| Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat
| 35 ?
|
|
|
|
zurück |
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§174 Mitführen und Aushändigen von Fahrzeugpapieren |
Mitführen und Aushändigen von Fahrzeugpapieren
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 174
| Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt
| 10 ?
|
|
|
|
zurück |
| §175-177 Zulassung |
Zulassung
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 175
| Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
| 50 ? 3 Punkte
|
| B
|
| 176
| Das vorgeschriebene Kennzeichen an einem von der Zulassungspflicht ausgenommenen Fahrzeug nicht geführt
| 40 ? 1 Punkt
|
| B
|
| 177
| Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße abgestellt
| 40 ? 1 Punkt
|
| B
|
|
zurück |
| §178-179b Betriebsverbot und -beschränkungen |
Betriebsverbot und -beschränkungen
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 178 |
Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder
Beschränkung nicht beachtet |
50 ? 1 Punkt | | B
|
| 178a |
Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten oder die Pflichten
beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet | 40
? 1 Punkt | | B
|
| 179
| Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens
| 10 ?
|
|
|
| 179a
| Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt
| 40 ? 1 Punkt
|
| B
|
| 179b
| Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist |
50 ? 1 Punkt
|
| B
|
|
zurück |
| §180-180a Mitteilungs-, Anzeige- und Vorlagepflichten, Zurückziehen aus dem Verkehr, Verwertungsnachweis |
Mitteilungs-, Anzeige- und Vorlagepflichten, Zurückziehen aus dem Verkehr, Verwertungsnachweis
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 180
| Gegen die Mitteilungspflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, Wohnsitz- oder Sitzänderung des Halters, Standortverlegung des Fahrzeugs, Veräußerung oder gegen die Anzeigepflicht bei Außerbetriebsetzung oder gegen die Pflicht, das Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen, verstoßen
| 15 ?
|
|
|
| 180a
| Verwertungsnachweis nicht vorgelegt
| 15 ?
|
|
|
|
zurück |
| §181-183 Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten |
Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 181
| Gegen die Pflicht zur Eintragung in Fahrzeugscheine oder Fahrzeugscheinhefte verstoßen oder das rote Kennzeichen oder das Fahrzeugscheinheft nicht zurückgegeben
| 10 ?
|
|
|
| 182
| Kurzzeitkennzeichen an nicht nur einem Fahrzeug verwendet
| 50 ? 3 Punkte
|
| B
|
| 183
| Gegen die Pflicht zum Fertigen, Aufbewahren oder Aushändigen von Aufzeichnungen über Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten verstoßen
| 25 ?
|
|
|
|
zurück |
| §184 Versicherungskennzeichen |
Versicherungskennzeichen
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 184
| Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Versicherungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet ist
| 10 ?
|
|
|
|
zurück |
| §185-185c Ausländische Kraftfahrzeuge |
Ausländische Kraftfahrzeuge
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 185
| Zulassungsbescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt
| 10 ?
|
|
|
| 185a
| An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das heimische Kennzeichen oder das Unterscheidungszeichen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über deren Anbringung geführt
| 10 ?
|
|
|
| 185b
| An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt
| 40 ? 1 Punkt
|
| B
|
| 185c
| An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das Unterscheidungszeichen nicht geführt
| 15 ?
|
|
|
|
zurück |
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§186-187a Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger |
Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 186
| Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt
|
|
|
|
| 186.1
| bei Fahrzeugen, die nach Nummer. 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
|
|
|
|
| 186.1.1
| bis zu 2 Monate
| 15 ?
|
|
|
| 186.1.2
| mehr als 2 bis zu 4 Monate
| 25 ?
|
|
|
| 186.1.3
| mehr als 4 bis zu 8 Monate |
40 ? 1 Punkt
|
| B
|
| 186.1.4
| mehr als 8 Monate |
75 ? 2 Punkte
|
| B
|
| 186.2
| bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um |
|
|
|
| 186.2.1
| mehr als 2 bis zu 4 Monate |
15 ?
|
|
|
| 186.2.2
| mehr als 4 bis zu 8 Monate |
25 ?
|
|
|
| 186.2.3
| mehr als 8 Monate |
40 ? 2 Punkte
|
| B
|
| 187
| Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt |
15 ?
|
|
|
| 187a
| Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nicht beachtet |
40 ? 1 Punkt
|
| B
|
|
zurück |
| §188 Vorstehende Außenkanten |
Vorstehende Außenkanten
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 188
| Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl Teile, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten, an dessen Umriss hervorragten
| 20 ?
|
|
|
|
zurück |
| §189-189.3.2 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge |
Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 189
| Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl
|
|
|
|
| 189.1
| der Führer zur selbständigen Leitung nicht geeignet war
|
|
|
|
| 189.1.1
| bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen
| 100 ? 3 Punkte
|
| B
|
| 189.1.2
| bei anderen als in Nummer 189.1.1 genannten Kraftfahrzeugen
| 50 ? 3 Punkte
|
| B
|
| 189.2
| das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen |
|
|
|
| 189.2.1
| bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen |
150 ? 3 Punkte
|
| B
|
| 189.2.2
| bei anderen als in Nummer 189.2.1 genannten Kraftfahrzeugen |
75 ? 3 Punkte
|
| B
|
| 189.3
| die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder des Zuges durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt |
|
|
|
| 189.3.1
| bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen |
150 ? 3 Punkte
|
| B
|
| 189.3.2
| bei anderen als in Nummer 189.3.1 genannten Kraftfahrzeugen |
75 ? 3 Punkte
|
| B
|
|
zurück |
| §190 Führung eines Fahrtenbuches |
Führung eines Fahrtenbuches
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 190
| Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, auf Verlangen nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt
| 50 ? 1 Punkt
|
| B
|
|
zurück |
| §191 Überprüfung mitzuführender Gegenstände |
Überprüfung mitzuführender Gegenstände
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 191
| Mitzuführende Gegenstände auf Verlangen nicht vorgezeigt oder zur Prüfung nicht ausgehändigt
| 5 ?
|
|
|
|
zurück |
| §192-193 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen |
Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 192
| Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war
| 50 ? 1 Punkt
|
| B
|
| 193
| Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war
| 75 ? 1 Punkt
|
| B
|
|
zurück |
| §192-193 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen |
Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 192
| Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war
| 50 ? 1 Punkt
|
| B
|
| 193
| Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war
| 75 ? 1 Punkt
|
| B
|
|
zurück |
| §194 Unterfahrschutz |
Unterfahrschutz
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 194
| Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeug mit austauschbarem Ladungsträger ohne vorgeschriebenen Unterfahrschutz in Betrieb genommen
| 25 ?
|
|
|
|
zurück |
| §195-196 Kurvenlaufeigenschaften |
Kurvenlaufeigenschaften
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 195
| Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren
| 50 ? 1 Punkt
|
| B
|
| 196
| Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren
| 75 ? 1 Punkt
|
| B
|
|
zurück |
| §197 Schleppen von Fahrzeugen |
Schleppen von Fahrzeugen
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 197
| Fahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über das Schleppen von Fahrzeugen in Betrieb genommen
| 25 ?
|
|
|
|
zurück |
| §198-200 Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen |
Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 198
| Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war
|
|
|
|
| 198.1
| bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt
| Tabelle 3 Buchstabe a
|
| B
|
| 198.2
| bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht
| Tabelle 3 Buchstabe a
|
| B
|
| 199
| Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war
|
|
|
|
| 199.1
| bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt |
Tabelle 3 Buchstabe a
|
| B
|
| 199.2
| bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht |
Tabelle 3 Buchstabe b
|
| B
|
| 200
| Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder gegen Vorschriften über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen |
50 ? 1 Punkt
|
| B
|
|
| Trotz Sorgfältiger Prüfung der hier nachzulesenden Inhalte, distanzieren wir uns über die Aktualität sowie die Gültigkeit. |
zurück
Seite drucken
|
Hier sind in Kürze Sonderaktionen zu finden !




|
|
 |
 |
 |