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§201-202 Besetzung von Kraftomnibussen
Besetzung von Kraftomnibussen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
201 Kraftomnibus in Betrieb genommen und dabei mehr Personen oder Gepäck befördert, als im Fahrzeugschein Plätze eingetragen waren und die im Fahrzeug angeschriebenen Zahlen der Sitzplätze, Stehplätze und Stellplätze für Rollstühle sowie die Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausgewiesen haben 50 ?

1 Punkt

  B
202 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses angeordnet oder zugelassen, obwohl mehr Personen befördert wurden, als im Fahrzeugschein Plätze ausgewiesen waren 75 ?

1 Punkt

  B
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§203-203.2 Kindersitze
Kindersitze

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
203 Kraftfahrzeug in Betrieb genommen unter Verstoß gegen      
203.1 das Verbot der Anbringung von nach hinten gerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag 25 ?    
203.2 die Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag 5 ?    
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§204-205 Feuerlöscher in Kraftomnibussen
Feuerlöscher in Kraftomnibussen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
204 Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb genommen 15 ?    
205 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher angeordnet oder zugelassen 20 ?    
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§206-207.2 Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
206 Unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material      
206.1 einen Kraftomnibus 15 ?    
206.2 ein anderes Kraftfahrzeug in Betrieb genommen 5 ?    
207 Als Halter die Inbetriebnahme unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material      
207.1 eines Kraftomnibusses 25 ?    
207.2 eines anderen Kraftfahrzeugs angeordnet oder zugelassen 10 ?    
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§208-213 Bereifung und Laufflächen
Bereifung und Laufflächen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
208 Kraftfahrzeug oder Anhänger, die unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet waren, in Betrieb genommen 15 ?    
209 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers, die unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet waren, angeordnet oder zugelassen 30 ?    
210 Mofa in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß 25 ?    
211 Als Halter die Inbetriebnahme eines Mofas angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß 35 ?    
212 Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß 50 ?

3 Punkte

  B
213 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa) oder Anhängers angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß 75 ?

3 Punkte

  B
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§214-214.2 Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs
Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
214 Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen      
214.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen  100 ?

3 Punkte

  B
214.2 bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Kraftfahrzeugen  50 ?

3 Punkte

  B
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§215 Mitführen von Anhängern hinter Kraftrad oder Personenkraftwagen
Mitführen von Anhängern hinter Kraftrad oder Personenkraftwagen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
215 Kraftrad oder Personenkraftwagen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über das Mitführen von Anhängern in Betrieb genommen 25 ?    
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§216 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
216 Abschleppstange oder Abschleppseil nicht ausreichend erkennbar gemacht 5 ?    
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§217 Stützlast
Stützlast

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
217 Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 % über- oder unterschritten wurde 40 ?

1 Punkt

  B
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§218-218.2 Abgasuntersuchung
Abgasuntersuchung

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
218 Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als      
218.1 2 bis zu 8 Monaten  15 ?    
218.2 8 Monate  40 ?

1 Punkt

  B
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§219-220 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
219 Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20 ?    
220 Weisung, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen, nicht befolgt  10 ?    
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§221-222.7 Lichttechnische Einrichtungen
Lichttechnische Einrichtungen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
221 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen      
221.1 unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen  5 ?    
221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 20 ?    
222 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über      
222.1 Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht 15 ?    
222.2 Begrenzungsleuchten oder vordere Richtstrahler  15 ?    
222.3 seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten  15 ?    
222.4 zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten 15 ?    
222.5 Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler 15 ?    
222.6 Warndreieck, Warnleuchte oder Warnblinkanlage 15 ?    
222.7 Ausrüstung oder Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen 15 ?    
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§222a Arztschild
Arztschild

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
222a Bescheinigung zur Berechtigung der Führung des Schildes "Arzt Notfalleinsatz" nicht mitgeführt 10 ?    
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§223-226 Geschwindigkeitsbegrenzer
Geschwindigkeitsbegrenzer

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
223 Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt, auch wenn es sich um ein ausländisches Kfz handelt 100 ?

3 Punkte

  B
224 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder dessen Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war oder nicht benutzt wurde  150 ?

3 Punkte

   
225 Als Halter den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen nicht prüfen lassen, wenn seit fällig gewordener Prüfung      
225.1 nicht mehr als ein Monat 25 ?    
225.2 mehr als ein Monat vergangen ist 40 ?

2 Punkte

  B
226 Bescheinigung über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10 ?    
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§229-230 Einrichtungen an Fahrrädern
Einrichtungen an Fahrrädern

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
229 Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen in Betrieb genommen 10 ?    
230 Fahrrad oder Fahrrad mit Beiwagen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Schlussleuchten oder Rückstrahler in Betrieb genommen  10 ?    
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§231 Ausnahmen
Ausnahmen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
231 Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10 ?    
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§232-233 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
232 Als Fahrzeugführer, ohne Halter zu sein, einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen 15 ?    
233 Als Halter einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen  50 ?

1 Punkt

  B
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Verordnung über Internationalen Kraftfahrzeugverkehr

§237-238 Verordnung über Internationalen Kraftfahrzeugverkehr
Verordnung über Internationalen Kraftfahrzeugverkehr

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
237 Führerschein oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10 ?    
238 Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen  25 ?    
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Ferienreise-Verordnung

§239-240 Ferienreise-Verordnung
Ferienreise-Verordnung

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
239 Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten geführt 40 ?

1 Punkt

  B
240 Als Halter das Führen eines Kraftfahrzeugs trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten zugelassen  100 ?

1 Punkt

  B
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Zuwiderhandlung gegen § 24a StVG

§241-241.2 0,5-Promille-Grenze
0,5-Promille-Grenze

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
241 Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt 40 ?

4 Punkte

1 Monat A
241.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister  500 ?

4 Punkte

3 Monat A
241.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister 750 ?

4 Punkte

3 Monat A
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§242-242.2 Berauschende Mittel
Berauschende Mittel

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
242 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt 250 ?

4 Punkte

1 Monat A
242.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister  500 ?

4 Punkte

3 Monat A
242.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister 750 ?

4 Punkte

3 Monat A
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§243 Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
243 in der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten 125 ?

2 Punkte

  A

Trotz Sorgfältiger Prüfung der hier nachzulesenden Inhalte, distanzieren wir uns über die Aktualität sowie die Gültigkeit.

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Josef Stahl