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§51-62 Halten und Parken
Halten und Parken

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
51 Unzulässig gehalten      
51.1 in den in § 12 Abs. 1 genannten Fällen  10 ?    
51.1.1 - mit Behinderung  15 ?    
51.2 in "zweiter Reihe" 15 ?    
51.2.1 - mit Behinderung 20 ?    
51a An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt § 12 Abs. 2 (StVO)  15 ?    
51a.1 - mit Behinderung  25 ?    
51a.2 länger als 1 Stunde 25 ?    
51a.2.1 - mit Behinderung 35 ?    
51a.3 wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 40?

1 Punkt

  B
52 Unzulässig geparkt § 12 Abs. 2( StVO) in den Fällen, in denen § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen 15 ?    
52.1 - mit Behinderung 25 ?  
52.2 länger als 1 Stunde  25 ?    
52.2.1 - mit Behinderung 35 ?    
53 Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt § 12 Abs. 2( StVO)  35 ?    
53.1 und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert  50 ?

1Punkt

  B
54 Unzulässig geparkt§ 12 Abs. 2 (StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b oder d oder Nr. 9 genannten Fällen 10 ?    
54.1 - mit Behinderung  15 ?    
54.2 länger als 3 Stunden  20 ?  
54.2.1 - mit Behinderung  30 ?    
55 Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt § 12 Abs. 2 (StVO)  35 ?    
56 In einem nach § 12 Abs. 3a Satz 1 StVO geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder einem Kraftfahrzeuganhänger über 2 t zulässiges Gesamtgewicht regelmäßig geparkt § 12 Abs. 2 (StVO) 30 ?    
57 Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt § 12 Abs. 2 (StVO)  20 ?    
58 In "zweiter Reihe" geparkt § 12 Abs. 2 (StVO)  20 ?    
58.1 - mit Behinderung  25 ?    
58.2 länger als 15 Minuten  30 ?    
58.2.1 - mit Behinderung  35 ?    
59 Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten  20 ?    
59.1 - mit Behinderung  30 ?    
60 Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt § 12 Abs. 2 (StVO) 25 ?    
60.1 - mit Behinderung 35 ?    
61 Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10 ?    
62 Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt § 12 Abs. 2 (StVO)  10 ?    
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§63-63.5 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
Einrichtungen zur Überwachung der ParkzeitGeschwindigkeit

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
63 An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt § 12 Abs. 2 (StVO) 5 ?    
63.1 bis zu 30 Minuten  5 ?    
63.2 bis zu 1 Stunde  10 ?    
63.3 bis zu 2 Stunden 15 ?    
63.4 bis zu 3 Stunden 20 ?    
63.5 länger als 3 Stunden  25 ?    
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§64-65.1 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
64 Beim Ein- oder Aussteigen einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 10 ?    
64.1 - mit Sachbeschädigung  25 ?    
65 Fahrzeug verlassen, ohne die nötigen Maßnahmen getroffen zu haben, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden  15 ?    
65.1 - mit Sachbeschädigung 25 ?    
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§66 Liegenbleiben von Fahrzeugen
Liegenbleiben von Fahrzeugen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
66 Liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben abgesichert, beleuchtet oder kenntlich gemacht und dadurch einen anderen gefährdet 40 ?

2 Punkte

  B
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§67-69 Abschleppen von Fahrzeugen
Abschleppen von Fahrzeugen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
67 Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs die Autobahn nicht bei der nächsten Ausfahrt verlassen oder mit einem außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug in die Autobahn eingefahren 20 ?    
68 Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet  5 ?    
69 Kraftrad abgeschleppt  10 ?    
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§70-72 Warnzeichen
Warnzeichen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
70 Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen 10 ?    
71 Als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle oder für die Dauer des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste entgegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht eingeschaltet  10 ?    
72 Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet  5 ?    
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§73-77.1 Beleuchtung
Beleuchtung

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 10 ?    
73.1 - mit Gefährdung 15 ?    
73.2 - mit Sachbeschädigung 35 ?    
74 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 10 ?    
74.1 - mit Gefährdung 15 ?    
74.2 - mit Sachbeschädigung 35 ?    
75 Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 25 ?    
75.1 - mit Sachbeschädigung 35 ?    
76 Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren

40 ?

3 Punkte

  B
77 Haltendes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben beleuchtet oder kenntlich gemacht 20?    
77.1 - mit Sachbeschädigung 35 ?    
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§78-88 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Autobahnen und Kraftfahrstraßen

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
78 Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug 20 ?    
79 Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug 45 ?

1 Punkt

  B
80 An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren 25 ?    
81 An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren und dadurch einen anderen gefährdet 50 ?

3 Punkte

  A
82 Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet

50 ?

3 Punkte

  A
83 Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren 35 ?    
83.1 in einer Ein- oder Ausfahrt 50 ?

4 Punkte

  A
83.2 auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100 ?

4 Punkte

  A
83.3 auf der durchgehenden Fahrbahn

150 ?

4 Punkte

1 Monat A
84 Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten 30 ?    
85 Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt § 12 Abs. 2 (StVO) 40 ?

2 Punkte

  B
86 Als Fußgänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten 10 ?  
87 An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren  25 ?    
88 Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50 ?

2 Punkte

  A
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§89-90 Bahnübergänge
Bahnübergänge

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
89 Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet 50 ?

3 Punkte

  A
89a Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 StVO überquert      
89a.1 in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVO 50 ?

3 Punkte

  A
89a.2 in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StVO (außer bei geschlossener Schranke) 150 ?

4 Punkte

1 Monat A
90 Vor einem Bahnübergang Wartepflichten verletzt 10 ?    
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§91-96.2 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

 Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro und Punkte Fahrverbot in Monate Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
91 Nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) an an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs, haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts 15 ?    
92 An an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs, haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast      
92.1 behindert
¹) soweit sich nicht aus Nr. 11 ein höherer Regelsatz ergibt
40 ? ¹)

2 Punkte

  A
92.2 gefährdet
²) soweit sich nicht aus Nr. 11, auch in Verbindung mit Tabelle 4, ein höherer Regelsatz ergibt
50 ? ²)

2 Punkte

  A
93 Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle überholt

40 ?

1 Punkt

  A
94 Nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) an an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht 15 ?    
95 An an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Vorbeifahrt Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast      
95.1 behindert
¹) soweit sich nicht aus Nr. 11 ein höherer Regelsatz ergibt
40 ? ¹)

2 Punkte

  A
95.2 gefährdet
²) soweit sich nicht aus Nr. 11, auch in Verbindung mit Tabelle 4, ein höherer Regelsatz ergibt

50 ? ²)

2 Punkte

  A
96 Einem Omnibus des Linienverkehrs oder einem Schulbus das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle nicht ermöglicht 5 ?    
96.1 - mit Gefährdung 20 ?    
96.2 - mit Sachbeschädigung 30 ?  

Trotz Sorgfältiger Prüfung der hier nachzulesenden Inhalte, distanzieren wir uns über die Aktualität sowie die Gültigkeit.

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Josef Stahl