| §51-62 Halten und Parken |
Halten und Parken
| Nr. |
Tatbestand |
Regelsatz in Euro und Punkte |
Fahrverbot in Monate |
Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 51
| Unzulässig gehalten
|
|
|
|
| 51.1
| in den in § 12 Abs. 1 genannten Fällen
| 10 ?
|
|
|
| 51.1.1
| - mit Behinderung
| 15 ?
|
|
|
| 51.2
| in "zweiter Reihe"
| 15 ?
|
|
|
| 51.2.1
| - mit Behinderung |
20 ?
|
|
|
| 51a
| An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt § 12 Abs. 2
(StVO) |
15 ?
|
|
|
| 51a.1
| - mit Behinderung |
25 ?
|
|
|
| 51a.2
| länger als 1 Stunde |
25 ?
|
|
|
| 51a.2.1
| - mit Behinderung |
35 ?
|
|
|
| 51a.3
| wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist |
40? 1 Punkt
|
| B
|
| 52
| Unzulässig geparkt § 12 Abs. 2( StVO) in den Fällen, in denen § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen |
15 ?
|
|
|
| 52.1
| - mit Behinderung |
25 ?
|
|
|
| 52.2
| länger als 1 Stunde |
25 ?
|
|
|
| 52.2.1
| - mit Behinderung |
35 ?
|
|
|
| 53
| Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt § 12 Abs. 2( StVO) |
35 ?
|
|
|
| 53.1
| und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert |
50 ? 1Punkt
|
| B
|
| 54
| Unzulässig geparkt§ 12 Abs. 2 (StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b oder d oder Nr. 9 genannten Fällen |
10 ?
|
|
|
| 54.1
| - mit Behinderung |
15 ?
|
|
|
| 54.2
| länger als 3 Stunden |
20 ?
|
|
|
| 54.2.1
| - mit Behinderung |
30 ?
|
|
|
| 55
| Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt § 12 Abs. 2 (StVO) |
35 ?
|
|
|
| 56
| In einem nach § 12 Abs. 3a Satz 1 StVO geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder einem Kraftfahrzeuganhänger über 2 t zulässiges Gesamtgewicht regelmäßig geparkt § 12 Abs. 2 (StVO) |
30 ?
|
|
|
| 57
| Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt § 12 Abs. 2 (StVO) |
20 ?
|
|
|
| 58
| In "zweiter Reihe" geparkt § 12 Abs. 2 (StVO) |
20 ?
|
|
|
| 58.1
| - mit Behinderung |
25 ?
|
|
|
| 58.2
| länger als 15 Minuten |
30 ?
|
|
|
| 58.2.1
| - mit Behinderung |
35 ?
|
|
|
| 59
| Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten |
20 ?
|
|
|
| 59.1
| - mit Behinderung |
30 ?
|
|
|
| 60
| Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt § 12 Abs. 2 (StVO) |
25 ?
|
|
|
| 60.1
| - mit Behinderung |
35 ?
|
|
|
| 61
| Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet |
10 ?
|
|
|
| 62
| Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt § 12 Abs. 2 (StVO) |
10 ?
|
|
|
|
zurück |
| §63-63.5 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit |
Einrichtungen zur Überwachung der ParkzeitGeschwindigkeit
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 63
| An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt § 12 Abs. 2 (StVO)
| 5 ?
|
|
|
| 63.1
| bis zu 30 Minuten
| 5 ?
|
|
|
| 63.2
| bis zu 1 Stunde
| 10 ?
|
|
|
| 63.3
| bis zu 2 Stunden
| 15 ?
|
|
|
| 63.4
| bis zu 3 Stunden |
20 ?
|
|
|
| 63.5
| länger als 3 Stunden |
25 ?
|
|
|
|
zurück |
| §64-65.1 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen |
Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 64
| Beim Ein- oder Aussteigen einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
| 10 ?
|
|
|
| 64.1
| - mit Sachbeschädigung
| 25 ?
|
|
|
| 65
| Fahrzeug verlassen, ohne die nötigen Maßnahmen getroffen zu haben, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden
| 15 ?
|
|
|
| 65.1
| - mit Sachbeschädigung
| 25 ?
|
|
|
|
zurück |
| §66 Liegenbleiben von Fahrzeugen |
Liegenbleiben von Fahrzeugen
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 66
| Liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben abgesichert, beleuchtet oder kenntlich gemacht und dadurch einen anderen gefährdet
| 40 ? 2 Punkte
|
| B
|
|
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| §67-69 Abschleppen von Fahrzeugen |
Abschleppen von Fahrzeugen
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 67
| Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs die Autobahn nicht bei der nächsten Ausfahrt verlassen oder mit einem außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug in die Autobahn eingefahren
| 20 ?
|
|
|
| 68
| Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet
| 5 ?
|
|
|
| 69
| Kraftrad abgeschleppt
| 10 ?
|
|
|
|
zurück |
| §70-72 Warnzeichen |
Warnzeichen
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 70
| Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen
| 10 ?
|
|
|
| 71
| Als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle oder für die Dauer des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste entgegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht eingeschaltet
| 10 ?
|
|
|
| 72
| Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet
| 5 ?
|
|
|
|
zurück |
| §73-77.1 Beleuchtung |
Beleuchtung
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 73
| Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt
| 10 ?
|
|
|
| 73.1
| - mit Gefährdung
| 15 ?
|
|
|
| 73.2
| - mit Sachbeschädigung
| 35 ?
|
|
|
| 74
| Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
| 10 ?
|
|
|
| 74.1
| - mit Gefährdung |
15 ?
|
|
|
| 74.2
| - mit Sachbeschädigung |
35 ?
|
|
|
| 75
| Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren |
25 ?
|
|
|
| 75.1
| - mit Sachbeschädigung |
35 ?
|
|
|
| 76
| Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren |
40 ? 3 Punkte
|
| B
|
| 77
| Haltendes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben beleuchtet oder kenntlich gemacht |
20?
|
|
|
| 77.1 |
- mit Sachbeschädigung |
35 ? |
|
|
|
zurück |
| §78-88 Autobahnen und Kraftfahrstraßen |
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 78
| Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug
| 20 ?
|
|
|
| 79
| Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug
| 45 ? 1 Punkt
|
| B
|
| 80
| An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren
| 25 ?
|
|
|
| 81
| An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren und dadurch einen anderen gefährdet
| 50 ? 3 Punkte
|
| A
|
| 82
| Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet |
50 ? 3 Punkte
|
| A
|
| 83
| Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren |
35 ?
|
|
|
| 83.1
| in einer Ein- oder Ausfahrt |
50 ? 4 Punkte
|
| A
|
| 83.2
| auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen |
100 ? 4 Punkte
|
| A
|
| 83.3
| auf der durchgehenden Fahrbahn |
150 ? 4 Punkte
| 1 Monat
| A
|
| 84
| Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten |
30 ?
|
|
|
| 85
| Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt § 12 Abs. 2 (StVO) |
40 ? 2 Punkte
|
| B
|
| 86
| Als Fußgänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten |
10 ?
|
|
|
| 87
| An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren |
25 ?
|
|
|
| 88
| Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt |
50 ? 2 Punkte
|
| A
|
|
zurück |
| §89-90 Bahnübergänge |
Bahnübergänge
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 89
| Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet
| 50 ? 3 Punkte
|
| A
|
| 89a
| Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 StVO überquert
|
|
|
|
| 89a.1
| in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVO
| 50 ? 3 Punkte
|
| A
|
| 89a.2
| in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StVO (außer bei geschlossener Schranke)
| 150 ? 4 Punkte
| 1 Monat
| A
|
| 90
| Vor einem Bahnübergang Wartepflichten verletzt |
10 ?
|
|
|
|
zurück |
| §91-96.2 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse |
Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
| Nr.
| Tatbestand
| Regelsatz in Euro und Punkte
| Fahrverbot in Monate
| Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
|
| 91
| Nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) an an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs, haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts
| 15 ?
|
|
|
| 92
| An an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs, haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast
|
|
|
|
| 92.1
| behindert ¹) soweit sich nicht aus Nr. 11 ein höherer Regelsatz ergibt
| 40 ? ¹) 2 Punkte
|
| A
|
| 92.2
| gefährdet ²) soweit sich nicht aus Nr. 11, auch in Verbindung mit Tabelle 4, ein höherer Regelsatz ergibt
| 50 ? ²) 2 Punkte
|
| A
|
| 93
| Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle überholt |
40 ? 1 Punkt
|
| A
|
| 94
| Nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) an an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht |
15 ?
|
|
|
| 95
| An an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Vorbeifahrt Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast |
|
|
|
| 95.1
| behindert ¹) soweit sich nicht aus Nr. 11 ein höherer Regelsatz ergibt |
40 ? ¹) 2 Punkte
|
| A
|
| 95.2
| gefährdet ²) soweit sich nicht aus Nr. 11, auch in Verbindung mit Tabelle 4, ein höherer Regelsatz ergibt |
50 ? ²) 2 Punkte
|
| A
|
| 96
| Einem Omnibus des Linienverkehrs oder einem Schulbus das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle nicht ermöglicht |
5 ?
|
|
|
| 96.1
| - mit Gefährdung |
20 ?
|
|
|
| 96.2
| - mit Sachbeschädigung |
30 ?
|
|
|
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