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Klasse A  Direkt Klasse A direkt
Alter: 25
Vorbesitz: entfällt
Fahrzeug: Schwere Krafträder über 25kW
schließt ein Klasse: A1 und M

Grundausbildung nach dem Inhalt der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung:
Führerscheinklasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Beleuchtungsfahrten
A unbeschränkt 225 min. 180 min. 135 min.

Als Motorradfahrer, müssen Sie eine Menge an Informationen, Signalen und verschiedene Verkehrsvorgänge wahrnehmen und verarbeiten.
Deshalb wollen wir schon jetzt einige Informationen geben, die Ihnen diesen Weg leichter und deutlicher machen.
Ein guter Motorradfahrer fährt immer mit "Leib und Seele".
Fahrtechnik, Verkehrsregeln und die Gefahrenlehre müssen miteinander verknüpft werden.
Dazu brauchen Sie Gefühl und eine gute körperliche Kondition.

Stufenführerschein für Krafträder
Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf.
Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen.
Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt.
Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden.

Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht ab 1. Januar 1999 die Möglichkeit des "Direkteinstiegs" in die unbeschränkte Klasse A.
Sie kö:nnen dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.
Wer die alte Klasse 1a oder die beschränkte Klasse A besitzt und 25 Jahre alt ist, kann vor Ablauf der zwei Jahre die unbeschränkte Klasse A erwerben, wenn er zusätzliche eine praktische Ausbildung und eine praktische Pr/uuml;fung auf einem schweren Kraftrad absolviert.

Welche Motorräder darf ich mit der Klasse A unbeschränkt fahren:
alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer bbH. von mehr als 45 km/h.

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Josef Stahl