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Klasse B Klasse B
Alter: 18
Vorbesitz: entfällt
Zugfahrzeug: nicht mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse
Anhänger bis 750kg: nicht mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse
Anhänger über 750kg: wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Kraftwagens ist, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 3,5t ist.
schließt ein Klasse: L, M und S

Grundausbildung nach dem Inhalt der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung:
Führerscheinklasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Beleuchtungsfahrten
B 225 min. 180 min. 135 min.

Als Kraftfahrer, müssen Sie eine Menge an Informationen, Signalen und verschiedene Verkehrsvorgänge wahrnehmen und verarbeiten.
Deshalb wollen wir schon jetzt einige Informationen geben, die Ihnen diesen Weg leichter und deutlicher machen.
Ein guter Kraftfahrer fährt immer mit "Leib und Seele".
Fahrtechnik, Verkehrsregeln und die Gefahrenlehre müssen miteinander verknüpft werden.
Dazu brauchen Sie Gefühl und eine gute körperliche Kondition.

Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse
Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) wird von 7 500 kg auf 3 500 kg zulässige Gesamtmasse herabgesetzt.
Wer Fahrzeuge zwischen 3 500 kg und 7 500 kg führen will, muß künftig mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben.
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 gibt es Regelungen zum Schutz ihres Besitzstandes (siehe"Besitzstandsregelungen").

Welche Fahrzeuge darf ich mit der Klasse B fahren:
Kraftwagen, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz, bis 3,5t zulässige Gesamtmasse.
Mit einem Kraftwagen der Klasse B bis 3,5t dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

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Josef Stahl