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Klasse L
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| Alter: |
16 |
| Vorbesitz: |
entfällt |
| Zugfahrzeug: |
land oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge |
| schließt ein Klasse: |
---- |
| Grundausbildung nach dem Inhalt der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung: |
| Führerscheinklasse |
Überlandfahrten |
Autobahnfahrten |
Beleuchtungsfahrten |
| T
| keine |
keine |
keine |
Als Kraftfahrer, müssen Sie eine Menge an Informationen, Signalen und verschiedene Verkehrsvorgänge wahrnehmen und verarbeiten.
Deshalb wollen wir schon jetzt einige Informationen geben, die Ihnen diesen Weg leichter und deutlicher machen.
Ein guter Kraftfahrer fährt immer mit "Leib und Seele".
Stufenführerschein bei Klasse L
Das Mindestalter für Klasse L beträgt 16 Jahre.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 32 km/h (mit Anhänger) bis 25 km/h geführt werden.
Welche landwirtschaftliche Zugmaschinen darf ich mit der Klasse L fahren:
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (z.B. Gabelstapler u. ä.) mit Anhänger bis 25 km/h;
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h |
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