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Klasse S
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| Alter: |
16 |
| Vorbesitz: |
entfällt |
| Zugfahrzeug: |
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h |
| schließt ein Klasse: |
---- |
| Grundausbildung nach dem Inhalt der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung: |
| Führerscheinklasse |
Überlandfahrten |
Autobahnfahrten |
Beleuchtungsfahrten |
| S
| keine |
keine |
keine |
Als Kraftfahrer, müssen Sie eine Menge an Informationen, Signalen und verschiedene Verkehrsvorgänge wahrnehmen und verarbeiten.
Deshalb wollen wir schon jetzt einige Informationen geben, die Ihnen diesen Weg leichter und deutlicher machen.
Ein guter Kraftfahrer fährt immer mit "Leib und Seele".
Welche Kraftfahrzeuge darf ich mit der Klasse S fahren:
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und
- einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und
- (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
- Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner)) oder
- max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungsmotoren z.B. Diesel) oder
- max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor
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