|
|
 |
Klasse T
|
| Alter: |
16 |
| Vorbesitz: |
entfällt |
| Zugfahrzeug: |
land oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge |
| schließt ein Klasse: |
L,M und S |
| Grundausbildung nach dem Inhalt der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung: |
| Führerscheinklasse |
Überlandfahrten |
Autobahnfahrten |
Beleuchtungsfahrten |
| T
| keine |
keine |
keine |
Als Kraftfahrer, müssen Sie eine Menge an Informationen, Signalen und verschiedene Verkehrsvorgänge wahrnehmen und verarbeiten.
Deshalb wollen wir schon jetzt einige Informationen geben, die Ihnen diesen Weg leichter und deutlicher machen.
Ein guter Kraftfahrer fährt immer mit "Leib und Seele".
Stufenführerschein bei Klasse T
Das Mindestalter für Klasse T beträgt 16 Jahre.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden.
Welche landwirtschaftliche Zugmaschinen darf ich mit der Klasse T fahren:
Zugmaschinen bis zu einer bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Alle zulässigen Anhänger hinter diesen Maschinen.
Fahrer die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen nur Zugmaschinen bis max. 40 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit fahren.
|
|
|
Hier sind in Kürze Sonderaktionen zu finden !




|
|