mehr »   
« Aufbau-Seminare


Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Führerschein auf Probe
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen A (einschließlich A1) oder B wird die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt.
Darüber hinaus gilt die Probezeit auch für Inhaber einer entsprechenden ausländischen Fahrerlaubnis, die Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen.

Die Dauer der Probezeit beträgt zunächst 2 Jahre.

Wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe Verkehrsverstöße, einen nach Kategorie A (in der Regel schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B ( weniger schwere Verkehrsverstöße) begeht, die zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger führen, wird die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Die Probezeit beginnt mit dem Erwerb des Führerscheins und ist mit Datum unter Ziffer 14 eingetragen.

Die Fahrerlaubnisklassen L, M und T sind von der Probezeit ausgenommen.


zurück

Wer an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilgenommen hat, kann erst 5 Jahre danach an ASP teilnehmen.


Kraftfahrer, die Punkte haben, weil sie unter dem Einfluß von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Verkehr teilgenommen haben, dürfen nicht am Aufbauseminar ASP teilnehmen, sondern müssen ein besonderes Aufbauseminar besuchen.

Teilnahme mit Punkteabzug jeweils nur einmal innerhalb von 5 Jahren.

Weniger als 0 Punkte können nicht erreicht werden (keine Gutschrift für zukünftige Delikte).

Nur wenn die vorherigen Mitteilungen und Anordnungen bereits erfolgt sind, sonst erfolgt die erste noch nicht durchgeführte Maßnahme.

Nur wenn innerhalb der letzten 5 Jahre keine Teilnahme erfolgte (auch nicht an einem ASF- Aufbauseminar); der Besuch eines besonderen Alkohol- Aufbauseminars kann jedoch auch dann angeordnet werden, wenn der Betroffene zuvor bereits an einem Aufbauseminar ASF oder ASP teilgenommen hat.

Wenn in der festgesetzten Frist keine Teilnahmebescheinigung vorgelegt wird, wird die Fahrerlaubnis (bis zur Vorlage der Bescheinigung) entzogen.

Neuerteilung ist frühestens in 6 Monaten möglich.
zurück

Welche Verkehrsverstöße führen zur Anordnung an einem Aufbauseminar (ASF)


1. Stufe: Auffälligkeit: Maßnahme:
1. Stufe: ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße. Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
Nach Besuch des Aufbauseminars erneute Auffälligkeit:
2. Stufe ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße. Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde, verbunden damit ist die Empfehlung innerhalb von 2 Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
3. Stufe Erneute Auffälligkeit nach der in der Verwarnung gesetzten Frist für-die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Entziehung der Fahrerlaubnis. Sperrfrist min. 3 Monate

Trotz Sorgfältiger Prüfung der hier nachzulesenden Inhalte, distanzieren wir uns über die Aktualität sowie die Gültigkeit.

zurück   Seite drucken Seite drucken  

Josef Stahl