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Aufbauseminar Punkte (ASP)
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Fahrer verletzen meist nicht aus mangelnder Regelkenntnis die Verkehrsvorschriften.
Die Gründe für Verkehrsverstöße liegen häufig im "mentalen Bereich", das heißt man hat sich problematische, risikoreiche
Verhaltensmuster und Einstellungen angewöhnt, erkennt Ursachen und Motive nicht und hat auch keine
Verhaltensalternativen parat.
Auf freiwilliger Basis oder auf Anordnung der Behörde lernen Kraftfahrer in Aufbauseminaren, positivere, sicherere und umweltfreundlichere Verhaltensweisen für den
Straßenverkehr kennen.
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Wer an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilgenommen hat,
kann erst 5 Jahre danach an ASP teilnehmen.
Kraftfahrer, die Punkte haben, weil sie unter dem Einfluß von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am
Verkehr teilgenommen haben, dürfen nicht am Aufbauseminar ASP teilnehmen, sondern müssen ein besonderes
Aufbauseminar besuchen.
Teilnahme mit Punkteabzug jeweils nur einmal innerhalb von 5 Jahren.
Weniger als 0 Punkte können nicht erreicht werden (keine Gutschrift für zukünftige Delikte).
Nur wenn die vorherigen Mitteilungen und Anordnungen bereits erfolgt sind, sonst erfolgt die erste noch nicht
durchgeführte Maßnahme.
Nur wenn innerhalb der letzten 5 Jahre keine Teilnahme erfolgte (auch nicht an einem ASF- Aufbauseminar);
der Besuch eines besonderen Alkohol- Aufbauseminars kann jedoch auch dann angeordnet werden,
wenn der Betroffene zuvor bereits an einem Aufbauseminar ASF oder ASP teilgenommen hat.
Wenn in der festgesetzten Frist keine Teilnahmebescheinigung vorgelegt wird, wird die Fahrerlaubnis
(bis zur Vorlage der Bescheinigung) entzogen.
Neuerteilung ist frühestens in 6 Monaten möglich.
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| Punkte: |
Auffälligkeit: |
Rabatt: |
| 8 - 13 Punkte
| KBA informiert Führerscheinbehörde. Fahrerlaubnisbehörde verwarnt Fahrerlaubnisinhaber und weist in auf die Möglichkeit hin, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen. |
4 Punkte, wenn Punktestand bei Seminarende max. 8 Punkte. 2 Punkte, wenn Punktestand bei Seminarende 9-13 Punkte. |
| ab 8 Punkte, schriftliche Verwarnung vom zuständigen Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) mit der freundlichen Empfehlung, ein solches Seminar zu besuchen (= Abbau von 4 Punkten !!) |
| 14-17 Punkte
| Fahrerlaubnisbehörde ordnet unter Fristsetzung Teilnahme an einem Aufbauseminar an, falls der Fahrerlaubnisinhaber nicht bereits innerhalb der letzten. 5 Jahre an einem solchen Seminar teilgenommen hatte. Hinweis für den Fahrerlaubnisinhaber daß,er freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Die Fahrerlaubnis beim Stand von 18 Punkten entzogen wird. Hatte der Fahrerlaubnisinhaber innerhalb der letzten .5 Jahren bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, wird er nur verwarnt mit dem Hinweis auf eine verkehrspsychologische Beratung und Entziehung bei 18 Punkten. |
Teilnahme am Aufbauseminar. Kein Rabatt. Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung. Rabatt 2 Punkte |
| 18 Punkte
| Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre min. 6 Monate. |
Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre min. 6 Monate. |
| Trotz Sorgfältiger Prüfung der hier nachzulesenden Inhalte, distanzieren wir uns über die Aktualität sowie die Gültigkeit. |
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