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Medikamente im Straßenverkehr

Schmerzmittel (Analgetika)

Morphinhaltige Schmerzmittel können die Fahrsicherheit beeinträchtigen.
Bei nicht -morphinhaltigen Schmerzmitteln gilt dies nur bei unkontrollierter Einnahme.

Blutzuckersenkende Mittel (Antidiabetika)

Diabetiker unterliegen im Straßenverkehr der Gefahr der Unterzuckerung.
Durch die Wahl der entsprechenden Medikamente sowie sorgfältig abgestimmte Ernährung muß dieses Risiko so klein wie möglich gehalten werden.
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Diabetes-Gefahrengruppe im Straßenverkehr

Die Fahrtüchtigkeit hängt bei Diabetikern von der Art der Therapie ab.
Am stärksten sind mit Insulin behandelte Patienten im Straßenverkehr beeinträchtigt.

Blutdrucksenkende Mittel (Antihypertonika)

Bluthochdruck sowie die entsprechenden Medikamente können vielfältige Sicherheitsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr mit sich bringen.

Augenwirksame Arzneien (Ophtalmika)

Miotika und Mydriatika sowie sonstige Medikamente beeinträchtigen die Sehleistung.
Andere augenwirksame Medikamente bewirken systemische Störungen.

Psychopharmaka

Bei nichtkontrollierter Einnahme haben alle Arten von Psychopharmaka Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten. Bei allen Psychopharmaka wirkt Alkohol risikoverstärkend.

Arzneien gegen Anfallsleiden (Antiepileptika)

Antiepileptika haben verkehrsgefährdende Nebenwirkungen.
Gefährlich sind auch Dosisänderungen und Änderungen des verwendeten Medikaments.
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Arzneien gegen Allergien (Antihistaminika)

Wegen der zentraldämpfenden Wirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Arzneien sind Antihistaminika für die Verkehrsteilnahme kritisch.

Muskel-Entspannungs-Präparate (Zentrale Muskelrelaxantien)

Verkehrsgefährdend wirken die Dämpfungseffekte sowie die Muskel-Empfindungs-Störungen, die von dieser Arzneimittelgruppe verursacht werden.

Sonstige Medikamente

Medikamente gegen Reisekrankheit und Durchfall sowie Anti-Parkinsonmittel und Kurznarkosen können verkehrsgefährdende Nebenwirkungen haben.


Trotz Sorgfältiger Prüfung der hier nachzulesenden Inhalte, distanzieren wir uns über die Aktualität sowie die Gültigkeit.

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Josef Stahl