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Med.-psych. Untersuchung (MPU)

Ihr Problem - ein MPU

In der Regel sind es drei wesentliche Gründe, bei denen die Führerscheinbehörde bei Führerscheinangelegenheiten die Vorlage eines MPU-Gutachtens verlangt:

  • Alkohol

Hier wird eine MPU verlangt, wenn man nicht zum erstenmal aufgefallen ist oder mehr als 1,6 ? hatte.

Ohne positive MPU können Sie dann keinen Führerschein erhalten.

  • Punkte in Flensburg

Hat der Kraftfahrer das Limit von 18 Punkten erreicht, wird die Fahrerlaubnis für 6 Monate entzogen.
Danach muß auch er sich einer MPU unterziehen.
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Bis 13 Punkte besteht die Möglichkeit, im ASK-Kurs Punkte abzubauen, im Bereich von 13 bis 17 Punkten besteht die Möglichkeit des Abbaus durch verkehrspsychologische Beratung.

  • Drogen

Besteht der begründete Verdacht auf Drogenkonsum oder ist der Konsum bewiesen, muß eine MPU durchgeführt werden.

  • Was können Sie tun?

Selbstverständlich haben Sie das Recht, sich vorher über die näheren Einzelheiten der Medizinisch - Psychologischen Untersuchung zu informieren.
Je mehr Information Sie über das ganze Verfahren der MPU haben, desto leichter wird es Ihnen fallen, ohne Ängste und gut vorbereitet die Untersuchung auf sich zukommen zu lassen.
Je öfter Sie sich mit der Problematik Ihrer Auffälligkeiten auseinandergesetzt haben, um so besser sind Ihre Chancen. Deshalb ist es auch sinnvoll, die führerscheinlose Zeit zu nutzen und sich auf die anstehende MPU sorgfältig vorzubereiten. So können Sie auch ein Überschreiten der 2-Jahresfrist vermeiden.

  • MPU-Ergebnis negativ?

Ist Ihr MPU-Ergebnis bereits negativ und enthält es keine weiteren Auflagen, können Sie sich in frühestens 6 Monaten erneut begutachten lassen.
Fühlen Sie sich zu Unrecht negativ beurteilt, können Sie dies in einem Obergutachten klären lassen.


Trotz Sorgfältiger Prüfung der hier nachzulesenden Inhalte, distanzieren wir uns über die Aktualität sowie die Gültigkeit.

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Josef Stahl