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§ 42 Richtzeichen
Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten.
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Schilder stehen regelmäßig rechts. Richtzeichen sind Hinweisschilder, begründen eine Vorrangregelung oder eine Verhaltensvorschrift bzw. weisen auf einen solche hin.
Nur die Zeichen 306, 314, 315, 325 oder 340 enthalten bußgeldbewehrte Gebote.
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Zeichen 301
 Vorfahrt |
Vorfahrt
Das Zeichen gibt die Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Außerhalb geschlossener Ortschaften steht es 150 bis 250 m davor, sonst wird auf einem Zusatzschild die Entfernung, wie "80 m", angegeben. Innerhalb geschlossener Ortschaften steht es unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung.
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Zeichen 306
 Vorfahrtsstraße |
Vorfahrtsstraße
Es steht am Anfang der Vorfahrtstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung. Es gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren!", 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" oder 307 "Ende der Vorfahrtstraße". Außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet es bis dorthin das Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn.
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Zeichen 1002-10
 Verlauf der Vorfahrtsstraße |
Verlauf der Vorfahrtsstraße
Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
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Zeichen 1002-11
 Verlauf der Vorfahrtsstraße |
Verlauf der Vorfahrtsstraße
Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
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Zeichen 1002-20
 Verlauf der Vorfahrtsstraße |
Verlauf der Vorfahrtsstraße
Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
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Zeichen 1002-21
 Verlauf der Vorfahrtsstraße |
Verlauf der Vorfahrtsstraße
Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
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Zeichen 307
 Ende der Vorfahrtsstraße |
Ende der Vorfahrtsstraße
Endet eine Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaften, ist sowohl das Zeichen 307 als auch das Zeichen 205 oder das Zeichen 206 aufzustellen Innerhalb geschlossener Ortschaften ist Zeichen 307 in der Regel nicht aufzustellen.
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Zeichen 308
 Vorrang vor dem Gegenverkehr |
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Das Zeichen steht vor einer verengten Fahrbahn.
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Zeichen 310
 Ortstafel Vorderseite |
Ortstafel Vorderseite
Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft. Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.
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Zeichen 311
 Ortstafel Rückseite |
Ortstafel Rückseite
Hier endet eine geschlossene Ortschaft. Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.
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Zeichen 313
 Ortsteiltafel |
Ortsteiltafel
Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.
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Zeichen 314
 Parkplatz |
Parkplatz
Das Zeichen erlaubt das Parken (§ 12 Abs. 2). Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden.
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Zeichen 314-10
 Parkplatz (Anfang) |
Parkplatz (Anfang)
Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.
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Zeichen 314-20
 Parkplatz (Ende) |
Parkplatz (Ende)
Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.
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Zeichen 315-50
 Parken auf Gehwegen |
Parken auf Gehwegen
Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen. Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.
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Zeichen 315-55
 Parken auf Gehwegen |
Parken auf Gehwegen
Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen. Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.
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Zeichen 316
 Parken und Reisen |
Parken und Reisen
kein Text vorhanden
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Zeichen 317
 Wandererparkplatz |
Wandererparkplatz
kein Text vorhanden
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Zeichen 325
 Beginn eines Verkehrsberuhigte Bereiche |
Beginn eines Verkehrsberuhigte Bereiche
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
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Zeichen 326
 Ende eines Verkehrsberuhigten Bereiches |
Ende eines Verkehrsberuhigten Bereiches
Wer diesen Bereich verlässt hat eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auszuschließen, notfalls hat er anzuhalten.
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Zeichen 327
 Tunnel |
Tunnel
Das Zeichen steht an jeder Tunneleinfahrt. Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht zu nutzen. Das Wenden im Tunnel ist verboten. Im Falle eines Notfalls oder Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.
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Zeichen 328
 Nothalte- und Pannenbucht |
Nothalte- und Pannenbucht
In einer Nothalte- und Pannenbucht darf nur im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden.
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Zeichen 330
 Autobahn |
Autobahn
Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,5 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
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Zeichen 331
 Kraftfahrstraße |
Kraftfahrstraße
Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,5 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
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Zeichen 332
 Ausfahrt |
Ausfahrt
Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
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Zeichen 333
 Ausfahrt |
Ausfahrt
Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.
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Zeichen 334
 Ende der Autobahn |
Ende der Autobahn
Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.
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Zeichen 336
 Ende der Kraftfahrstraße |
Ende der Kraftfahrstraße
Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.
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Zeichen 340
 Leitlinie |
Leitlinie
Sie besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Eine Leitlinie kann auch als Warnlinie ausgeführt werden; bei der Warnlinie sind die Striche länger als die Lücken. Die Markierung bedeutet: Leitlinien dürfen überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht gefährdet wird;
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Zeichen 341
 Wartelinie |
Wartelinie
Sie kann angebracht sein, wo das Zeichen 205 anordnet: "Vorfahrt gewähren!". Sie kann ferner dort angebracht sein, wo abbiegende Fahrzeuge Gegenverkehr durchfahren lassen müssen. Sie empfiehlt dem, der warten muss, hier zu warten.
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Zeichen 350
 Fußgängerüberweg |
Fußgängerüberweg
Fußgängerüberweg Das Zeichen ist unmittelbar an der Markierung (Zeichen 293) angebracht.
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Zeichen 350-20
 Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) |
Fußgängerüberweg (Linksaufstellung)
Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
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Zeichen 353
 Einbahnstraße |
Einbahnstraße
Es kann ergänzend anzeigen, dass die Straße eine Einbahnstraße (Zeichen 220) ist. Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
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Zeichen 354
 Wasserschutzgebiet |
Wasserschutzgebiet
Es mahnt Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, sich besonders vorsichtig zu verhalten.
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Zeichen 355
 Fußgängerunter- oder -überführung |
Fußgängerunter- oder -überführung
Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
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Zeichen 356
 Verkehrshelfer |
Verkehrshelfer
Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
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Zeichen 357
 Sackgasse |
Sackgasse
Das Zeichen sollte nur aufgestellt werden, wenn die Straße nicht ohne weiteres als Sackgasse erkennbar ist. Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
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Zeichen 358
 Erste Hilfe |
Erste Hilfe
Das Zeichen zeigt stets das rote Kreuz ohne Rücksicht darauf, wer den Hilfsposten eingerichtet hat. Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
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Zeichen 359
 Pannenhilfe |
Pannenhilfe
Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
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Zeichen 363
 Polizei |
Polizei
Das Zeichen sollte, mit zusätzlichen näheren Hinweisen, in der Regel nur außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit schnellerem oder stärkerem Verkehr angebracht werden.
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Zeichen 365-51
 Notrufsäule |
Notrufsäule
Die Harmonisierungsbestrebungen sowohl bei der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen als auch der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Tunnelsicherheit, machen es erforderlich, bereits im Vorgriff auf die förmliche Änderung der §§ 39 bis 43 der Straßenverkehrsordnung ein neues Zeichen "Notrufsäule" einzuführen, das zukünftig die Zeichennummer "365-51" erhalten und das derzeitige Notrufzeichen 360-51 ersetzen soll
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Zeichen 375
 Autobahnhotel |
Autobahnhotel
Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten.
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Zeichen 365-53
 Autogastankstelle |
Autogastankstelle
Die Gassymbole (blaue Zapfsäule als Schatten) dienen der Hinweisbeschilderung zu Autogastankstellen (LPG: Liquid Petroleum Gas) und Erdgastankstellen (CNG: Compressed Natural Gas).
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Zeichen 365-54
 Erdgastankstelle |
Erdgastankstelle
Die Gassymbole (blaue Zapfsäule als Schatten) dienen der Hinweisbeschilderung zu Autogastankstellen (LPG: Liquid Petroleum Gas) und Erdgastankstellen (CNG: Compressed Natural Gas).
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Zeichen 376
 Autobahngasthaus |
Autobahngasthaus
Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten.
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Zeichen 377
 Autobahnkiosk |
Autobahnkiosk
Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten.
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Zeichen 380
 Richtgeschwindigkeit 80 km/h |
Richtgeschwindigkeit 80 km/h
Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten.
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Zeichen 381
 Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h |
Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h
Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten.
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