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« Straßenverkehrs-Ordnung


§ 42 Richtzeichen

Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten.


Schilder stehen regelmäßig rechts. Richtzeichen sind Hinweisschilder, begründen eine Vorrangregelung oder eine Verhaltensvorschrift bzw. weisen auf einen solche hin.

Nur die Zeichen 306, 314, 315, 325 oder 340 enthalten bußgeldbewehrte Gebote.


Zeichen 301
Vorfahrt
Vorfahrt

Vorfahrt

Das Zeichen gibt die Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Außerhalb geschlossener Ortschaften steht es 150 bis 250 m davor, sonst wird auf einem Zusatzschild die Entfernung, wie "80 m", angegeben. Innerhalb geschlossener Ortschaften steht es unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung.
Zeichen 306
Vorfahrtsstraße
Vorfahrtsstraße

Vorfahrtsstraße

Es steht am Anfang der Vorfahrtstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung. Es gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren!", 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" oder 307 "Ende der Vorfahrtstraße". Außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet es bis dorthin das Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn.
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Zeichen 1002-10
Verlauf der Vorfahrtsstraße
Verlauf der Vorfahrtsstraße

Verlauf der Vorfahrtsstraße

Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Zeichen 1002-11
Verlauf der Vorfahrtsstraße
Verlauf der Vorfahrtsstraße

Verlauf der Vorfahrtsstraße

Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
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Zeichen 1002-20
Verlauf der Vorfahrtsstraße
Verlauf der Vorfahrtsstraße

Verlauf der Vorfahrtsstraße

Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Zeichen 1002-21
Verlauf der Vorfahrtsstraße
Verlauf der Vorfahrtsstraße

Verlauf der Vorfahrtsstraße

Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
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Zeichen 307
Ende der Vorfahrtsstraße
Ende der Vorfahrtsstraße

Ende der Vorfahrtsstraße

Endet eine Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaften, ist sowohl das Zeichen 307 als auch das Zeichen 205 oder das Zeichen 206 aufzustellen Innerhalb geschlossener Ortschaften ist Zeichen 307 in der Regel nicht aufzustellen.
Zeichen 308
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Vorrang vor dem Gegenverkehr

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Das Zeichen steht vor einer verengten Fahrbahn.
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Zeichen 310
Ortstafel Vorderseite
Ortstafel Vorderseite

Ortstafel Vorderseite

Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft. Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.
Zeichen 311
Ortstafel Rückseite
Ortstafel Rückseite

Ortstafel Rückseite

Hier endet eine geschlossene Ortschaft. Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.
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Zeichen 313
Ortsteiltafel
Ortsteiltafel

Ortsteiltafel

Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.
Zeichen 314
Parkplatz
Parkplatz

Parkplatz

Das Zeichen erlaubt das Parken (§ 12 Abs. 2). Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden.
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Zeichen 314-10
Parkplatz (Anfang)
Parkplatz (Anfang)

Parkplatz (Anfang)

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.
Zeichen 314-20
Parkplatz (Ende)
Parkplatz (Ende)

Parkplatz (Ende)

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.
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Zeichen 315-50
Parken auf Gehwegen
Parken auf Gehwegen

Parken auf Gehwegen

Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen. Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.
Zeichen 315-55
Parken auf Gehwegen
Parken auf Gehwegen

Parken auf Gehwegen

Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen. Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.
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Zeichen 316
Parken und Reisen
Parken und Reisen

Parken und Reisen

kein Text vorhanden
Zeichen 317
Wandererparkplatz
Wandererparkplatz

Wandererparkplatz

kein Text vorhanden
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Zeichen 325
Beginn eines Verkehrsberuhigte Bereiche
Beginn eines Verkehrsberuhigte Bereiche

Beginn eines Verkehrsberuhigte Bereiche

Innerhalb dieses Bereichs gilt:

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Zeichen 326
Ende eines Verkehrsberuhigten Bereiches
Ende eines Verkehrsberuhigten Bereiches

Ende eines Verkehrsberuhigten Bereiches

Wer diesen Bereich verlässt hat eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auszuschließen, notfalls hat er anzuhalten.
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Zeichen 327
Tunnel
Tunnel

Tunnel

Das Zeichen steht an jeder Tunneleinfahrt. Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht zu nutzen. Das Wenden im Tunnel ist verboten. Im Falle eines Notfalls oder Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.
Zeichen 328
Nothalte- und Pannenbucht
Nothalte- und Pannenbucht

Nothalte- und Pannenbucht

In einer Nothalte- und Pannenbucht darf nur im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden.
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Zeichen 330
Autobahn
Autobahn

Autobahn

Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,5 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
Zeichen 331
Kraftfahrstraße
Kraftfahrstraße

Kraftfahrstraße

Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,5 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
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Zeichen 332
Ausfahrt
Ausfahrt

Ausfahrt

Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
Zeichen 333
Ausfahrt
Ausfahrt

Ausfahrt

Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.
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Zeichen 334
Ende der Autobahn
Ende der Autobahn

Ende der Autobahn

Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.
Zeichen 336
Ende der Kraftfahrstraße
Ende der Kraftfahrstraße

Ende der Kraftfahrstraße

Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.
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Zeichen 340
Leitlinie
Leitlinie

Leitlinie

Sie besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Eine Leitlinie kann auch als Warnlinie ausgeführt werden; bei der Warnlinie sind die Striche länger als die Lücken. Die Markierung bedeutet: Leitlinien dürfen überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht gefährdet wird;
Zeichen 341
Wartelinie
Wartelinie

Wartelinie

Sie kann angebracht sein, wo das Zeichen 205 anordnet: "Vorfahrt gewähren!". Sie kann ferner dort angebracht sein, wo abbiegende Fahrzeuge Gegenverkehr durchfahren lassen müssen. Sie empfiehlt dem, der warten muss, hier zu warten.
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Zeichen 350
Fußgängerüberweg
Fußgängerüberweg

Fußgängerüberweg

Fußgängerüberweg Das Zeichen ist unmittelbar an der Markierung (Zeichen 293) angebracht.
Zeichen 350-20
Fußgängerüberweg (Linksaufstellung)
Fußgängerüberweg (Linksaufstellung)

Fußgängerüberweg (Linksaufstellung)

Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
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Zeichen 353
Einbahnstraße
Einbahnstraße

Einbahnstraße

Es kann ergänzend anzeigen, dass die Straße eine Einbahnstraße (Zeichen 220) ist. Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
Zeichen 354
Wasserschutzgebiet
Wasserschutzgebiet

Wasserschutzgebiet

Es mahnt Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, sich besonders vorsichtig zu verhalten.
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Zeichen 355
Fußgängerunter- oder -überführung
Fußgängerunter- oder -überführung

Fußgängerunter- oder -überführung

Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
Zeichen 356
Verkehrshelfer
Verkehrshelfer

Verkehrshelfer

Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
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Zeichen 357
Sackgasse
Sackgasse

Sackgasse

Das Zeichen sollte nur aufgestellt werden, wenn die Straße nicht ohne weiteres als Sackgasse erkennbar ist. Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
Zeichen 358
Erste Hilfe
Erste Hilfe

Erste Hilfe

Das Zeichen zeigt stets das rote Kreuz ohne Rücksicht darauf, wer den Hilfsposten eingerichtet hat. Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
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Zeichen 359
Pannenhilfe
Pannenhilfe

Pannenhilfe

Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
Zeichen 363
Polizei
Polizei

Polizei

Das Zeichen sollte, mit zusätzlichen näheren Hinweisen, in der Regel nur außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit schnellerem oder stärkerem Verkehr angebracht werden.
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Zeichen 365-51
Notrufsäule
Notrufsäule

Notrufsäule

Die Harmonisierungsbestrebungen sowohl bei der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen als auch der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Tunnelsicherheit, machen es erforderlich, bereits im Vorgriff auf die förmliche Änderung der §§ 39 bis 43 der Straßenverkehrsordnung ein neues Zeichen "Notrufsäule" einzuführen, das zukünftig die Zeichennummer "365-51" erhalten und das derzeitige Notrufzeichen 360-51 ersetzen soll
Zeichen 375
Autobahnhotel
Autobahnhotel

Autobahnhotel

Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten.
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Zeichen 365-53
Autogastankstelle
Autogastankstelle

Autogastankstelle

Die Gassymbole (blaue Zapfsäule als Schatten) dienen der Hinweisbeschilderung zu Autogastankstellen (LPG: Liquid Petroleum Gas) und Erdgastankstellen (CNG: Compressed Natural Gas).
Zeichen 365-54
Erdgastankstelle
Erdgastankstelle

Erdgastankstelle

Die Gassymbole (blaue Zapfsäule als Schatten) dienen der Hinweisbeschilderung zu Autogastankstellen (LPG: Liquid Petroleum Gas) und Erdgastankstellen (CNG: Compressed Natural Gas).
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Zeichen 376
Autobahngasthaus
Autobahngasthaus

Autobahngasthaus

Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten.
Zeichen 377
Autobahnkiosk
Autobahnkiosk

Autobahnkiosk

Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten.
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Zeichen 380
Richtgeschwindigkeit 80 km/h
Richtgeschwindigkeit 80 km/h

Richtgeschwindigkeit 80 km/h

Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten.
Zeichen 381
Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h
Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h

Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h

Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten.

Trotz Sorgfältiger Prüfung der hier nachzulesenden Inhalte, distanzieren wir uns über die Aktualität sowie die Gültigkeit.

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Josef Stahl