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§ 43 Verkehrseinrichtungen

Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen.


Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.

Verkehrseinrichtungen im einzelnen:

An Bahnübergängen sind die Schranken rot-weiß gestreift.

Absperrgeräte für Arbeits-, Schaden-, Unfall- und andere Stellen sind wie folgt gekennzeichnet.


Zeichen 600
Absperrschranke
Absperrschranke

Absperrschranke

Die Absperrtafel weist auf eine Arbeitsstelle hin. Behelfsmäßig oder zusätzlich können weiß-rot-weiße Warnfahnen, aufgereihte rot-weiße Fahnen oder andere rot-weiße Warneinrichtungen verwendet werden. Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. Die Absperrgeräte verbieten das Befahren der abgesperrten Straßenfläche.
Zeichen 605
Leitbake (Warnbake)
Leitbake (Warnbake)

Leitbake (Warnbake)

Die Absperrtafel weist auf eine Arbeitsstelle hin. Behelfsmäßig oder zusätzlich können weiß-rot-weiße Warnfahnen, aufgereihte rot-weiße Fahnen oder andere rot-weiße Warneinrichtungen verwendet werden. Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. Die Absperrgeräte verbieten das Befahren der abgesperrten Straßenfläche.
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Zeichen 610
Leitkegel
Leitkegel

Leitkegel

Die Absperrtafel weist auf eine Arbeitsstelle hin. Behelfsmäßig oder zusätzlich können weiß-rot-weiße Warnfahnen, aufgereihte rot-weiße Fahnen oder andere rot-weiße Warneinrichtungen verwendet werden. Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. Die Absperrgeräte verbieten das Befahren der abgesperrten Straßenfläche.
Zeichen 615
fahrbare Absperrtafel
fahrbare Absperrtafel

fahrbare Absperrtafel

Die Absperrtafel weist auf eine Arbeitsstelle hin. Behelfsmäßig oder zusätzlich können weiß-rot-weiße Warnfahnen, aufgereihte rot-weiße Fahnen oder andere rot-weiße Warneinrichtungen verwendet werden. Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. Die Absperrgeräte verbieten das Befahren der abgesperrten Straßenfläche.
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Zeichen 616
fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
fahrbare Absperrtafel

fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil

Die Absperrtafel weist auf eine Arbeitsstelle hin. Behelfsmäßig oder zusätzlich können weiß-rot-weiße Warnfahnen, aufgereihte rot-weiße Fahnen oder andere rot-weiße Warneinrichtungen verwendet werden.





Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. Die Absperrgeräte verbieten das Befahren der abgesperrten Straßenfläche.
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Zeichen 620
Leitpfosten (links)
Leitpfosten (links)

Leitpfosten (links)

Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten (links) in der Regel in Abständen von 50 m stehen.
Zeichen 620
Leitpfosten (rechts)
Leitpfosten (rechts)

Leitpfosten (rechts)

Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten (rechts) in der Regel in Abständen von 50 m stehen.
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Zeichen 625
Richtungstafeln in Kurven
Richtungstafeln in Kurven

Richtungstafeln in Kurven

An gefährlichen Stellen können schraffierte Leittafeln oder Leitmale angebracht sein, wie
Zeichen 630
Park-Warntafel
Park-Warntafel

Park-Warntafel

Zur Kennzeichnung nach § 17 Abs. 4 Satz 2 und 3 von Fahrzeugen und Anhängern, die innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn halten, können amtlich geprüfte Park-Warntafeln verwendet werden.

Trotz Sorgfältiger Prüfung der hier nachzulesenden Inhalte, distanzieren wir uns über die Aktualität sowie die Gültigkeit.

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Josef Stahl